Startseite » Blog » Was zeichnet digitale Dienstleistungen aus?
Im beruflichen genauso wie im privaten Alltag werden viele analoge Prozesse heute durch digitale Technologien ergänzt oder ersetzt – dieser Wandlungsprozess wird als Digitalisierung bezeichnet. Bis vor einigen Jahren war dieser Begriff für viele Menschen noch ein Fremdwort. Insbesondere die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung jedoch auch hierzulande vorangetrieben und auch den Begriff der digitalen Dienstleistungen für die meisten Menschen verständlich gemacht.
Was unter digitalen Dienstleistungen zu verstehen ist und was es rund um das Thema zu beachten gibt, erfahren Sie jetzt.
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Die Digitalisierung hat Vorteile und Nachteile. Ausschließlich vorteilhaft wirkt sich die verstärkte Nutzung digitaler Prozesse jedoch auf die Anbieter:innen digitaler Inhalte aus. Unter „digitalen Inhalten” sind dabei beispielsweise Video- oder Musikinhalte zu verstehen, die nicht physisch, sondern allein in Datenform vorliegen.
Werden Inhalte in Datenform für Menschen nutzbar gemacht und ihnen zur Verfügung gestellt, ist von digitalen Dienstleistungen die Rede. Ein klassisches Beispiel für digitale Dienstleistungen sind etwa Video-Streaming-Dienste.
Was genau unter digitalen Dienstleistungen zu verstehen ist, ist in § 327 II BGB geregelt. Aus der Norm geht hervor, dass unter digitalen Dienstleistungen solche Services zu verstehen sind, die Verbraucher:innen die Erstellung, Speicherung oder die Verarbeitung von in digitaler Form vorliegenden Daten oder den Zugang zu entsprechenden Daten ermöglicht.
Konkret von der gesetzlichen Regelung umfasst sind also insbesondere folgende Dienste:
Nicht zu den digitalen Dienstleistungen zählen laut BGB allerdings: Verträge über Finanz- oder Glücksspieldienstleistungen. Auch Versicherungsdienstleistungen, die digital angeboten werden, sind keine klassischen digitalen Dienstleistungen.
Das Angebot an digitalen Dienstleistungen und solchen rund um das digitale Büro hat sich in den letzten Jahren stark verändert und ist gewachsen. Hierauf hat der auch die Gesetzgebung reagiert:
Bereits 2019 hat das EU-Parlament eine Richtlinie zu „bestimmten vertragsrechtlichen Aspekten der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ zusammengestellt. In Deutschland wurde die Richtlinie mithilfe des § 327 BGB in nationales Recht “überführt”. Seit 2022 ist die Norm rechtskräftig und damit für alle Anbieter:innen und Nutzer:innen digitaler Dienstleistungen verbindlich.
Wichtig: Bei uns erhalten sie grundsätzlich keine Rechtsberatung, sondern einen ersten Eindruck.
Durch die Einführung des § 327 BGB sollte eine gesetzliche Lücke geschlossen werden. Vor seiner Einführung gab es nämlich keine Vorschriften, die Verbraucherverträge über Produkte, die digitaler Natur sind, regelten. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen haben digitale Inhalte und Dienstleistungen nun erstmals eine genau gesetzliche Regelung im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen erfahren.
Für diejenigen, die digitale Dienstleistungen etwa in Form von Lösungen zum Management von Kundenkommunikation und -service oder zur Prozessoptimierung anbieten, entstehen durch die Regelung neue Pflichten. Das bedeutet insbesondere: Anbieter:innen sind dazu verpflichtet, digitale Dienstleistungen mangelfrei zu erbringen.
Mangelfreiheit ist ein juristischer Begriff und bedeutet für Anbieter:innen in erster Linie, dass Kund:innen Gewährleistungsrechte zustehen, sofern die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß oder nur zum Teil erbracht wird. Die Gewährleistungsrechte von Verbraucher:innen umfassen dabei insbesondere einen Anspruch auf Nacherfüllung im Falle einer mangelhaften Leistung oder gegebenenfalls sogar einen Anspruch auf Beendigung des Vertrages.
In gravierenden Fällen und sofern einige weitere Voraussetzungen erfüllt sind, können sogar Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegenüber den Anbieter:innen digitaler Dienstleistungen entstehen.
Obwohl die neueren gesetzlichen Regelungen einige neue Pflichten für Anbieter:innen mitbringen, sind digitale Dienstleistungen dennoch eine große Chance für Unternehmen der verschiedensten Branchen. Schließlich können sie ihre Produkte in digitaler Form einem weitaus größeren Kundenkreis anbieten.
Werden Angebote in digitaler Form bereitgehalten, können sie schließlich standortunabhängig und sogar grenzübergreifend vertrieben werden.
Darüber hinaus sind digitale Dienstleistungen für Anbieter:innen günstig und in quasi beliebiger Zahl produzierbar. Mit einem höheren Output erhöhen sich die Produktionskosten nicht. Bereitstellungskosten fallen im Bereich digitaler Dienstleistungen regelmäßig als fester Fixbetrag an.
Vertreiben Sie etwa Software über eine Website, fallen lediglich einmalige Entwicklungskosten für das Produkt sowie feste Kosten für die Domain an. Die überschaubare Kostenstruktur erlaubt es Ihnen, Ihre digitalen Dienstleistungen zu einer attraktiven passiven Einnahmequelle zu machen.
Für Anbieter:innen außerdem praktisch: Digitale Dienstleistungen können nicht nur auf eine, sondern gleich auf zwei Weisen vergütet werden. Zum einen können digitale Services auf “herkömmliche Weise” und durch Zahlung eines Geldbetrags bezahlt werden. Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit, die Dienste durch Nutzer:innen mittels ihrer Daten bezahlen zu lassen.
Letztere Variante wird von Verbraucher:innen oft als kostenlose Nutzung von Services verstanden, da sie hier “nur” mit Daten bezahlen. Für Anbieter:innen kann diese Zahlungsvariante jedoch genauso lukrativ sein wie die Vergütung in Geld.
Viele Unternehmen stehen aktuell vor einer digitalen Transformation. Das Anbieten digitaler Dienstleistungen kann dabei ein wichtiger Bestandteil des Veränderungsprozesses sein und neue Perspektiven eröffnen.
Damit der Einstieg in die Welt der digitalen Dienstleistungen reibungslos klappt, besonders wichtig: die eigene Website. Je genauer sie auf die Zielgruppe angepasst ist und je leichter bedienbar sie ist, desto positiver wird sie von Kund:innen wahrgenommen.
Außerdem besonders wichtig: ein stets erreichbarer Kundensupport, unkomplizierte Kommunikation und unproblematisches Bezahlen. Für Anbieter:innen von digitalen Dienstleistungen daher besonders wertvoll: Das All-in-one-Webtool Flixcheck. Denn Flixcheck unterstützt Sie genau dabei!
Einfach anzuwenden und individuell anpassbar erleichtert es die Kommunikation mit potenziellen Kund:innen und führt so zu einer messbar höheren Kundenzufriedenheit.
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