Der Unterschied zu unserer hauseigenen, kostenlosen einfachen elektronischen Signatur ist der, dass bei der FES biometrische Daten aufgenommen werden, die für die Erfüllung der Anforderungen der eIDAS-Verordnung notwendig sind. Nepatec greift zwar nicht direkt Standortinformationen ab, nimmt aber biometrische Daten wie z.B. IP-Adresse, Haptik (u.a. Schreibgeschwindigkeit, Druck und Form) etc. auf und speichert diese Informationen in den Metadaten (HASH) des PDF-Dokumentes ab.
Dokumenteninhalt (Hash) und die Unterschrift werden so miteinander verknüpft und vor Veränderungen geschützt. So ist die Integrität des Dokumentes gewährleistet und überprüfbar. Die Entschlüsselung des PDF-Dokumentes inkl. der Metadaten kann im Streitfall durch den dafür beauftragten Notar erfolgen. Darüberhinaus kann die FES nach Art. 25 der eIDAS Verordnung vor Gericht als Beweismittel nicht ignoriert werden. Vor Gericht kann ein Schriftgutachter den Nachweis über die Urheberschaft einer Unterschrift führen. Bei unserer einfachen elektronischen Signatur ist dies nicht der Fall und die Unterschrift wird lediglich auf einer höheren Ebene innerhalb des PDF-Dokumentes eingefügt und ist vor nachträglichen Manipulationen aufgrund der fehlenden Hash-Werte nicht geschützt und dementsprechend nicht 100% rechtssicher.
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