Startseite » Blog » Was regelt das Signaturgesetz?
Wer etwas unterschreiben muss, macht das am liebsten schnell und unkompliziert. Kein Problem, wenn alle unterzeichnenden Personen an einem Tisch sitzen. Doch sobald ein Teil nicht vor Ort ist, wird es schwierig. Allerdings gibt es seit über zwanzig Jahren gesetzliche Regelungen zur elektronischen Unterschrift, die diesen Prozess erleichtern.
Was anfangs das Signaturgesetz (SigG) regelte, wird heute von der eIDAS und dem VDG festgelegt. Für welche Regelungen die Abkürzungen stehen und welche Rahmenbedingungen sie festlegen, erklären wir hier.
Schluss mit manuellem Unterschreiben und lästigem Papierkram: Mit Flixcheck unterschreiben Sie rechtssicher elektronisch. Testen Sie das All-in-One-Webtool jetzt 30 Tage kostenlos!
Das deutsche Signaturgesetz (SigG) erschein am 22. Juli 1997 und trat am 1. August desselben Jahres in Kraft. Es wurde im Jahr 2001 nochmals überarbeitet und galt fortan bis zu seinem Ende vor einigen Jahren. Sein Ziel war es, Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen festzulegen und kriminellen Handlungen und Fälschungen in diesem Bereich vorzubeugen.
Wichtig: Bei uns erhalten Sie grundsätzlich keine Rechtsberatung, sondern einen ersten Einblick.
Mit der Einführung Ende der 1990er-Jahre trug das Gesetz der Digitalisierung Rechnung. Der Umstand, dass immer verstärkter digitale Unterschriften Einzug in den Geschäftsalltag erhielten, sollte berücksichtigt und Transaktionen sicher möglich gemacht werden.
Quelle: https://pixabay.com/de/photos/kaffee-b%C3%BCro-arbeit-iphone-638241/
Zu Zeiten der Einführung des Signaturgesetzes kam diese Form der Unterschrift erst neu auf. Gleichzeitig wurden auch Kriminelle auf die Chance aufmerksam, digitale Unterschriften zu verwenden. Unter anderem zur Eindämmung solcher Taten wurde das Gesetz initiiert.
Mit der flächendeckenden Verwendung elektronischer Signaturen hatte sich der Fokus des Signaturgesetzes (SigG) verschoben. Weiterhin war die Wahrung der Rechtssicherheit wichtig, primär regelte es aber die verschiedenen Formen der E-Signatur.
Als 2016 innerhalb der Europäischen Union eine neue Richtlinie zur Verwendung elektronischer Signaturen aufgelegt wurde, führte das zur Aufhebung des Signaturgesetzes in Deutschland. Am 29. Juli 2017, im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung eIDAS, trat das Signaturgesetz in Deutschland offiziell außer Kraft und verlor seinen Zweck.
Sein direkter Nachfolger ist das Vertrauensdienstegesetz, meist nur VDG abgekürzt. Primäres Ziel des Gesetzes der Vertrauensdienste war die Vorbereitung auf die Umsetzung der eIDAS-Verordnung.
Die „electronic IDentification, Authentication and trust Services“-Verordnung – auch kurz als eIDAS VO bekannt – regelt die Verwendung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in den Mitgliedsländern der EU. Zudem gilt sie auch in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie Norwegen, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind.
Die eIDAS-Verordnung enthält unter anderem folgende Vorschriften:
Quelle: Screenshot Europäische Kommission
Zudem werden die verschiedenen Formen der elektronischen Signaturen geregelt, auf die wir im Folgenden genauer eingehen.
Der für die meisten Unternehmen und auch Privatpersonen wichtigste Teil der eIDAS-Verordnung dreht sich um die verschiedenen elektronischen Unterschrifttypen. Zwei Arten elektronischer Signaturen werden in der Verordnung unterschieden:
Die bekannte einfache elektronische Signatur (EES) ist kein Bestandteil der Signaturverordnung. Sie hat sich dennoch im Alltag etabliert und gilt als einfachste aller Unterschriftstypen. Die EES kommt beispielsweise als Unterschrift unter E-Mails zum Einsatz, auch simpel eingescannte Unterschriften sind einfache elektronische Signaturen. Den Anforderungen der eIDAS wird sie jedoch nicht gerecht.
Die sicherste Form der elektronischen Unterschrift hingegen ist die QES. Sie hat in fast allen Bereichen die gleiche Wirkung wie eine manuelle Signatur und bietet maximalen Schutz vor Verfälschungen. In der Praxis verwenden viele Unternehmen jedoch die FES. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist einfach anzuwenden und überzeugt mit einem hohen Sicherheitsstandard.
Benötigen Sie ein Tool, mit dem Sie die einfache (EES) und fortgeschrittene E-Signatur (FES) sicher abbilden können? Verwenden Sie digitale Unterschriften mit Flixcheck. Probieren Sie es selbst aus und nutzen Sie Flixcheck mit allen Funktionen in der 30-tägigen Testversion!
Entscheiden Sie sich für das Einholen digitaler Unterschriften, werden Sie im Rahmen dessen mit einer deutlichen Kostenersparnis gegenüber manuellen Prozessen belohnt. Doch wie lassen sich elektronische Unterschriften einholen? Am einfachsten geht das mit Flixcheck.
Mit unserem All-in-One-Webtool fordern Sie jegliche Art von Unterschrift unkompliziert in Echtzeit an. Wie das funktioniert, zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt:
Sobald Sie den Prozess abgeschlossen haben, erhält Ihr Gegenüber in Echtzeit eine Benachrichtigung, dass er oder sie ein Dokument unterschreiben muss. Dafür ist keine App oder Software notwendig. Das gesamte Tool ist webbasiert und schafft damit die beste Voraussetzung für eine reibungslose und schnelle Direktkommunikation.
Möchten Sie mehr über die Flixcheck-Funktionen erfahren? Auf unserem YouTube-Channel finden Sie ein Tutorial zur Verwendung des PDF-Editors.
Das in Deutschland im Jahr 1997 vorgestellte Signaturgesetz kann heute als Vorreiter für die später eingeführte eIDAS-Verordnung der EU angesehen werden. Unternehmen werden sich freuen: Diese Gesetze, Verordnungen und Regelungen ermöglichen den Wandel vom lästigen Papierkram hin zu effizienten, digitalen Unterschriftenverfahren.
Um die eIDAS-Verordnung bestmöglich umsetzen zu können, verwenden Sie Flixcheck. Mit dem All-in-One-Webtool lassen Sie Mitarbeiter:innen, Kolleg:innen und Kund:innen rechtssicher per fortgeschrittener elektronischer Signatur PDF-Dokumente unterschreiben.
Sind Sie bereit, Ihre Unterschriftsprozesse und Kommunikation zu vereinfachen? Testen Sie Flixcheck 30 Tage lang kostenlos auf Herz und Nieren – die Testversion enthält alle Features!
Das Signaturgesetz wurde 1997 eingeführt und bestand bis zur Einführung der eIDAS-Verordnung auf europäischer Ebene im Jahr 2017. Es gilt daher zwar auf dem Papier nicht mehr, war aber einer der wichtigsten Vorreiter der neuen Verordnungen.
Streng genommen regelt das außer Kraft getretene Signaturgesetz die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) nicht. Diese sind jedoch in der eIDAS-Verordnung zu finden. Die QES ist in Deutschland und der EU rechtlich der manuellen Signatur nahezu gleichgestellt und fast allen Fällen uneingeschränkt als digitale Unterschrift rechtsgültig.
Die einfache elektronische Signatur (EES) ist eine von drei Formen der digitalen Unterschrift. Sie gilt als einfachste der drei digitalen Unterschrifttypen. Die EES wird meist dann verwendet, wenn kein gesetzliches Schriftformerfordernis vorliegt – beispielsweise bei Angeboten oder E-Mails.
Um zu überprüfen, ob eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt, können Sie ein Tool der Europäischen Kommission verwenden. Damit ermitteln Sie, welche Signatur verwendet wurde und wer der oder die Unterzeichner:in war.